Änderung Abfallverordnung

21. Nov 2024

Senkung Grundgebühr pro Haushalt

Der Gemeinderat hat eine Senkung der Grundgebühr pro Haushalt von CHF 160.00 auf CHF 130.00 beschlossen.

Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Diessbach an seiner Sitzung vom 11. Oktober 2024 die Änderung der Abfallverordnung beschlossen hat. Die Abfallverordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2025 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amtshaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg erhoben werden.

Die Abfallverordnung kann hier eingesehen werden.

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