21. Nov 2024
Aufhebung
Gestützt auf Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Diessbach an seiner Sitzung vom 21. August 2024 die Aufhebung des Gebührentarifs für die Feuerungskontrolle vom 4. November 2005 per 31. Juli 2025 beschlossen hat. Die Aufhebung erfolgt, weil ab 1. August 2025 die Feuerungskontrollen nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton geführt werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Amtshaus, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg erhoben werden.