Liberalisierung Feuerungskontrolle

23. Aug 2024

Liberalisierung Feuerungskontrolle

Mit Schreiben vom 28.05.2024 teilt das Amt für Umwelt und Energie mit, dass der Grosse Rat im März die Änderung des Gesetzes zur Reinhaltung der Luft (Lufthygienegesetz) beschlossen hat. Diese Änderung betrifft insbesondere die Liberalisierung des Vollzugs im Bereich der Feuerungsanlagen, die mit Heizöl «Extra leicht» und Gas betrieben werden. 

Mit dieser Gesetzesänderung, welche per 01.08.2025 in Kraft treten wird, wird der Vollzug, der bisher in den Verantwortungsbereich der Gemeinden fiel, auf den Kanton übertragen. Dies bedeutet, dass die Kontrollen (einschliesslich Messungen und Beurteilung) sowie die Sanierungsverfahren nicht mehr von den Gemeinden, sondern vom Kanton durchgeführt werden. 

Den Gemeinden wird daher empfohlen, die Verträge mit ihren Feuerungskontrolleuren fristgerecht zu kündigen. Seit dem 01.11.2005 amtet Hansrudolf Stotzer als Feuerungskontrolleur der Gemeinde Diessbach. Die Zusammenarbeit mit Herrn Stotzer ist aufgrund der Gesetzesänderung per 31.07.2025 zu beenden. Ferner ist auf diesen Zeitpunkt hin auch der Gebührentarif Feuerungskontrolle aufzuheben.

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