09. Feb 2022
Verwendung von eBau ab 1. März 2022 obligatorisch
Seit Dezember 2019 ist es möglich, ein Baugesuch elektronisch einzureichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage. Ab 1. März 2022 ist die Verwendung von eBau obligatorisch: Das Baugesuch und alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt. Die Pläne werden hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das ausgedruckte und unterschriebene Baugesuch ist bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen zweifach einzureichen. Dies ist vorderhand nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) noch eine Unterschrift von Hand verlangt. Die Revision des VRPG für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist in Planung, hängt aber vom Fahrplan des Bundes zum Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) ab. Die Botschaft des Bundesrates dazu wird für das Jahr 2022 erwartet. Die Gemeindeverwaltung Diessbach wird ab 1. März 2022 jegliche Baueingaben somit nur noch online per eBau entgegennehmen. Sollte Ihnen eine Eingabe über eBau nicht möglich sein, nehmen Sie bitte direkt mit der Gemeindeverwaltung Kontakt auf.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter: www.be.ch/projekt-ebau
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung unter gemeindeverwaltung@diessbach.ch
oder Tel. 032 351 12 85 wenden.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme.