02. Jul 2024
Information Gemeinderatsbeschluss
An der
Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2023 wurde ein Zusatzbeitrag von 100'000
Franken an die Bodenverbesserungsgenossenschaft Diessbach genehmigt.
Gegen den
Versammlungsbeschluss wurde Beschwerde eingereicht. Mit Entscheid vom 14. März
2024 hat das Regierungsstatthalteramt Seeland den Beschluss der
Gemeindeversammlung betreffend Zusatzbeitrag Güterzusammenlegung aufgehoben.
Begründet wird die
Gutheissung der Beschwerde damit, dass es sich beim Zusatzbeitrag um einen
zusätzlichen Kredit handelt und nicht um einen Nachkredit vom ursprünglichen
Gemeindebeitrag.
Für Kredite bis
100'000 Franken ist gemäss Organisationsreglement der Gemeinderat zuständig,
weshalb die Gemeindeversammlung folglich nicht über den Zusatzbeitrag hätte
abstimmen dürfen.
Der Gemeinderat hat
aufgrund des Beschwerdeentscheids an der letzten Sitzung erneut über den
Zusatzbeitrag beraten. Es wurde beschlossen, dass der Zusatzbeitrag von 100'000
Franken an die Bodenverbesserungsgenossenschaft geleistet wird.
Gemeinderat, 3. Juli 2024