Reservationen


Die Schulanlagen der Gemeinde Diessbach (Mehrzweckhalle, Mehrzweckraum) können, soweit sie nicht durch die Schulen benützt werden, ortsansässigen Vereinen und Institutionen zur Verfügung gestellt werden. Nicht ortsansässigen Vereinen und Institutionen können in begründeten Fällen Anlagen zur Benützung überlassen werden. Für die Benützung der Sporthalle des RHCD beachten Sie bitte die separate "Benützungsordnung für die Sporthalle des RHC Diessbach".

Das schriftliche Gesuch für die Benützung der Mehrzweckanlagen muss mindestens 4 Wochen vor dem Benützungstermin der Gemeindeverwaltung Diessbach eingereicht werden. Nach Genehmigung wird die Bewilligung dem Veranstalter zugestellt.

Folgende Unterlagen müssen beachtet werden , falls Sie einen öffentlichen Raum der Gemeinde Diessbach nutzen wollen:

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